Gesundheitsmanagement

Angebot für Firmen – Staatliche Förderung inkl. „STEUERBONUS“

…wenn sie fehlt, beschweren wir uns.

Doch wenn sie da ist, strapazieren wir sie.

Immer wieder. Mal weniger. Mal mehr.

Obwohl wir wissen, wie kostbar sie ist.

Es geht um die GESUNDHEIT.

Ihre. Unsere. Diese. Eine.

Das wichtigeste GUT unserer Zeit.

Erhalten wir sie.

Stärken wir sie.

GEMEINSAM.

 

Bringen Sie mehr BEWEGUNG in Ihr Unternehmen!

Regelmässige BEWEGUNG verbessert das WOHLBEFINDEN und die LEISTUNGSFÄHIGKEIT ihrer Mitarbeiter. Mit der Durchführung von Bewegungsangeboten können Sie der GESUNDHEIT Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Rücken „stärken“. Das frühere Rauchen ist das heutige SITZEN.

Ich als ALFA Coach® und „Ihr BEWEGUNGSENGEL“  biete Ihnen mit meinen Bewegungskursen für Körper, Geist und Seele eine für sie optimal abgestimmte Leistungspalette.

Investitionen in die Gesundheitsprävention zahlen sich aus:

  • Sie erhöhen die Motivation Ihrer Mitarbeiter
  • Sie erhöhen die Leistungsfähigkeit und Produktivität
  • Sie generieren ein besseres Betriebsklima und somit eine geringere
    Fluktuationsrate
  • Sie reduzieren die gesundheitlichen Absenzen
  • „Corporate Identity“ Unterstützung einer emotionalen Bindung zum Unternehmen / Betrieb
  • Sie steigern die Lebensqualität und das Wohlbefinden

Ich möchte ihnen das ALFA Nordic Walking-, ALFA Workout-, oder ALFA Wellness / Angebot anbieten, damit sie weiterhin aktiv etwas für die GESUNDHEIT ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tun können. Es ist nicht nur damit getan einen „Obstkorb“ hinzustellen…

Rufen Sie mich an und planen Sie mit mir gemeinsam ein faszinierendes Programm mit Ihren Mitarbeitern oder Teamkollegen in Ihrem Unternehmen!

Ich bin für Sie da…


STEURERBONUS!!!

Als ARBEITGEBER können Sie für betriebliche Gesundheitsförderung jedem Mitarbeiter bis zu 500€ pro Jahr zuwenden. Lohnsteuer- und Sozialversicherungsfrei!

Betriebliche Gesundheitsförderung nimmt deshalb zu Recht einen immer höheren Stellenwert ein. Als zusätzliches „Bonbon“ beteiligt sich jetzt auch der Staat mit der oben genannten Aufgabenfreiheit an der GESUNDHEIT in Ihrem Unternehmen.

Gefördert werden alle Leistungen, die den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und die arbeitsbedingten Belastungen des Bewegungsapparates reduzieren bzw. diesen vorbeugen.

  • Kurse zur gesunden Ernährung
  • Kurse zur Stressbewältigung und Entspannung
  • Sit and be fit – ausgleichende Übungen bei sitzender Tätigkeit
  • Rückenschule / Suchtprävention

Es steht Ihnen frei, ob Sie betriebsintern Kurse für Mitarbeiter anbieten oder externe Kurse finanziell unterstützen.

Damit diese Leistungen unter die Steuerbefreiung fallen, müssen sie jedoch zusätzlich zum bisher gezahlten Arbeitslohn erbracht werden – eine Umwandlung wird nicht anerkannt.


REFERENZEN

Schauen Sie zum guten Schluss auch gerne mal in meine Übersicht meiner Referenzen. Hier anklicken >>